Prophylaxe: Zähne gesund halten
Unter Prophylaxe versteht man vorbeugende Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten an den Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen. Hierbei unterscheiden wir spezielle Konzepte für Erwachsene und für Kinder.
Erwachsenenprophylaxe
Erfahrungsgemäß stellen Plaque (Beläge/Bakterien) und deren Stoff-
wechselprodukte den Hauptgrund für Erkrankungen im Bereich der Mundhöhle dar. Vor diesem Hintergrund ist die richtige Mundhygiene als wichtigster Prophylaxebaustein zu qualifizieren. In diesem
Zusammen-
hang ergänzen wir Ihre häusliche Mundhygiene durch die sogenannte „Professionelle Zahnreinigung (PZR)“.
Im Rahmen der PZR, die von speziell ausgebildeten Fachkräften erbracht wird, erfolgt zunächst eine Kontrolle und Beratung betreffend die Optimierung der häuslichen Mundhygiene sowie gegebenenfalls eine Messung der Taschentiefen am Zahnfleisch. Anschließend erfolgt eine gründliche Reinigung der erreichbaren Zahnoberflächen mittels Ultraschall, gegebenenfalls auch mit Pulverstrahl (Airflow), Zahnseide bzw. Zahnzwischenraumbürsten (Interdentalbürsten) sowie eine Politur der Zähne mit anschließender Fluoridierung. Neben der Entfernung von Zahnstein und Ablagerungen wie Raucher-, Tee-, Kaffee- oder Rotweinbelägen wird hierdurch der Neuansiedelung von Belägen bzw. Bakterien entgegengewirkt. Ergänzend zu den Informationen hinsichtlich der optimalen Zahnpflege erhalten Sie im Rahmen der PZR ausgiebige Hinweise über den Gebrauch von Mundspüllösungen, Zahnseide, Zahnzwischenraumbürsten (Interdentalbürsten), die Prothesen- und Zungenhygiene, die Fluoridierung sowie die Entstehung von Erosionen (hierbei handelt es sich um Folgeschäden von äußerer bzw. innerer Säureeinwirkung).
Die regelmäßige Durchführung der PZR unterstützt den Erhalt schöner, gesunder Zähne und beugt zeitaufwendigen und kostspieligen Therapiemaßnahmen vor. Wir empfehlen Ihnen daher, zweimal im Jahr eine PZR durchführen zu lassen. Bei kariesaktivem Gebiss oder parodontaler Vorschädigung empfiehlt es sich, eine PZR alle drei bis vier Monate durchzuführen.
Während die Zahnsteinentfernung von den Krankenkassen der gesetzlich Versicherten einmal im Jahr ohne Zuzahlung gewährt wird, müssen die Kosten für die PZR grundsätzlich von den gesetzlich Versicherten selbst getragen werden. Je nach Versicherungsschutz sind diese Kosten allerdings gegebenenfalls vollständig bzw. teilweise im Rahmen einer etwaigen Zusatzversicherung abgedeckt.
Kinder- und Jugendlichenprophylaxe
Bei Kleinkindern empfehlen wir den ersten Zahnarztbesuch mit Durchbruch des ersten Milchzahnes, um die Kinder spielerisch an den Zahnarzt zu gewöhnen.
Im Rahmen der sogenannten Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr erfolgt, vergleichbar der PZR bei Erwachsenen, eine detaillierte Untersuchung aller Zähne. Durch Anfärben der Zähne und dem damit verbundenen Sichtbarmachen etwaiger Zahnbeläge erfolgt eine Kontrolle der häuslichen Mundhygiene. Anschließend wird das Zahnfleisch beurteilt, um entzündlich oder erblich bedingte Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkennen zu können. Nach einer intensiven Zahnreinigung mittels Ultraschall erfolgt eine Politur der Zähne mit anschließender Fluoridierung. Die Kinder und Jugendlichen werden hierbei ausführlich über eine effektive Mundhygiene, insbesondere beim Tragen von festen Zahnspangen, aufgeklärt.
Mit dem Durchbruch der großen Backenzähne kommt es regelmäßig zu einem Bakterien- bzw. Plaquebefall der sogenannten Fissuren. Da eine gründliche Reinigung der Fissuren nur sehr schwer möglich ist, empfiehlt es sich, eine Fissurenversiegelung durchführen zu lassen, um einer möglichen Kariesentstehung vorzubeugen.
Die diesbezüglichen Kosten werden von der gesetzlichen Kranken-
versicherung grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen.